1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Voltaikkraft
    und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die betriebsfertige Lieferung und Montage einer
    Photovoltaikanlage (Solar-Anlage) nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen
    Voltaikkraft und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Voltaikkraft erbringt alle
    Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen ausschließlich auf
    Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
    Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich
    schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in
    Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des
    Kunden die Lieferung und Mon-tage vorbehaltlos ausführen. Diese AGB gelten sowohl
    gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der
    jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
  2. Leistungsumfang
    2.1 Angebote von Voltaikkraftsind unverbindlich und freibleibend,sofern Voltaikkraft
    diese nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet hat. Bestellungen des
    Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragsbestätigung durch Voltaikkraft in
    Textform. Erfolgt eine solche nicht binnen 14 Tagen seit Absendung der Bestellung
    durch den Kunden, so ist der Kunde an die Bestellung nicht mehr gebunden. Etwaig
    getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Voltaikkraft behält sich vor, erst
    nach Ablauf der dem Kunden in der Widerrufsbelehrung eingeräumten Frist für den
    Widerruf zu leisten, es sei denn, der Kunde hat in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich
    erklärt, dass er den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
    wünscht.Liefertermine sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich anders
    vereinbart.
    2.2 Voltaikkraft ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags ihrerseits den zu
    liefernden und/oder zu installierenden Gegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit
    von Voltaikkraft für Vorsatz oder Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 8. bleibt unberührt.
    Voltaikkraft wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des
    Liefergegenstandes informieren und, wenn Voltaikkraft zurücktreten will, dieses
    Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Voltaikkraft wird dem Kunden im Fall des
    Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung (z. B. Zahlung) unverzüglich
    zurückerstatten.
    2.3 Geringfügige technische Abweichungen oder die Verwendung von Produkten anderer
    Hersteller bleiben vorbehalten, soweit diese ihren Grund in der technischen Entwicklung
    haben, gleichwertig oder handelsüblich sind. Die in der Bestellung enthaltene Produktbeschreibung des Herstellers legt die Eigenschaft des zu liefernden/einzubauenden
    Gegen-standes umfassend und abschließend fest. Voltaikkraft ist berechtigt, die
    geschulde-ten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
    2.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung
    und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Voraussetzung für
    die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die statische Eignung/Tragfähigkeit des jeweiligen Gebäudes bzw. der Dachkonstruktion. Der Kunde sichert zu, dass sein
    Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber
    hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbaren gefährlichen Stoffen ist Die Einholung gegebenenfalls erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Behörde sowie eine gegebenenfalls nötige statische Begutachtung obliegt dem Kunden.
  3. Zahlungsbedingungen
    Der vereinbarte Preisist ohne Abzug nach den vertraglichen Zahlungsbedingungen, hilfsweise nach den Zahlungsmodalitäten gem. Ziffer 4., gemäß der Zahlungsaufforderung
    durch Voltaikkraft auf das von ihr genannte Bankkonto (Firmenkonto) einzuzahlen. Der
    Kunde kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen
    aufrechnen. Die jeweils geschuldete Auftragssumme ist nach Erhalt der
    Zahlungsaufforderung auf das Firmenkonto zu zahlen.
  4. Zahlungsmodalitäten
    Soweit mit dem Kunden nicht abweichend vertraglich vereinbart, gelten die Zahlungsmodalitäten wie folgt: 35 % bei Auftragserteilung; 60 % bei Lieferung und Montage
    DC-seitig; 5 % nach der Inbetriebnahme AC-seitig – jeweils vom Brutto-Endbetrag.
    Diese Zahlungsmodalitäten gelten unabhängig von der Zulassung der Anlage durch den
    Energieversorger oder deren tatsächlicher Inbetriebnahme.
  5. Pauschalierter Schadenersatz
    Kann Voltaikkraft die vereinbarte Leistung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens
    des Kunden dauerhaft nicht erbringen, so steht Voltaikkraft nach Bestimmung einer
    angemessenen Frist zur Beseitigung des Leistungshindernisses ein Kündigungsrecht zu.
    Nach Kündigung steht Voltaikkraft ein pauschalierter Schadenersatzanspruch gegen
    den Kunden in Höhe von 20 % der vereinbarten Auftragssumme zu. Dies gilt nicht, wenn
    und soweit der Kunde nachweist, dass Voltaikkraft hieraus kein oder nur ein geringerer
    als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Neben diesem Schadensersatzanspruch
    hat Voltaikkraft einen Anspruch auf anteilige Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt
    bereits erbrachten Leistungen und Aufwendungen, mit der Maßgabe, dass diese anteilige Vergütung und der Schadenersatz gemäß dieser Ziffer in ihrer Summe 100 % der Auftragssumme nicht übersteigen dürfen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben biszur vollständigen Bezahlung im Eigentum von
    Voltaikkraft. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine
    Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vertragsgegenstände untersagt. Bei
    Pfändungen, Beschlagnahmungen odersonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter
    hat der Kunde Voltaikkraft unverzüglich zu benachrichtigen.
    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts
    pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Voltaikkraft unverzüglich von allen Beschädigungen zu unterrichten.
  7. Lieferung/Leistung
    Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage wird voraussichtlich durch Bestimmung eines zeitlichen Rahmens im jeweiligen Kaufvertrag vereinbart.
    Der Beginn der von Voltaikkraft angegebene zeitliche Rahmen für die Lieferung setzt die
    rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die
    Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Hat Voltaikkraft im Vertrag
    einen zeitlichen Rahmen für die Lieferung und Montage genannt und zur rechtlichen
    Grundlage für die Auftragserteilung gemacht, verlängert sich dieser ohne weiteres bei
    Streik und in Fällen höherer Gewalt (s. u.), und zwar für die Dauer der Verzögerung.
    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund vergleichbarer Ereignisse, die Voltaikkraft die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder
    unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel
    an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei
    Subunternehmern oder sonstigen Dienstleistern der Voltaikkraft eintreten – sind
    selbst bei verbindlich vereinbarten zeitlichem Rahmen bzw. Terminen weder von
    Voltaikkraft zu vertreten noch zu entschädigen. Sie berechtigen Voltaikkraft, die
    Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer des Bestehens der Behinderung zuzüglich einer
    angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils
    ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  8. Haftung
    Die Haftung von Voltaikkraft für vertragliche Pflichtverletzungen und deliktisches
    Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Leben, Körper
    und Gesundheit des Kunden oder Dritter betroffen sind. Diese Haftungsbeschränkung
    gilt nicht in Fällen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten),
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung von
    Garantien. Auch die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt. Soweit Voltaikkraft für leicht fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten
    haftet, ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen
    Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Voltaikkraft.
    Der Kunde hat offensichtliche Mängel der Voltaikkraft gegenüber innerhalb von 4
    Wochen nach Kenntnis von einem Mangel anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn
    Voltaikkraft den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben sollte. lst der Kunde Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel unverzüglich gegenüber Voltaikkraft anzuzeigen. Alle Mängel müssen
    gegenüber Voltaikkraft schriftlich angezeigt werden.
    Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert,
    gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält
    sich Voltaikkraft das Recht vor, Mängel-, Gewährleistungs- und Garantieansprüche
    abzulehnen. Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden,
    unsachgemäße lnstandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von Voltaikkraft
    gelieferten Gegenständen vorgenommen, so erlöschen für diese Eingriffe und daraus
    entstehenden Folgen alle Mängel-, Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber
    Voltaikkraft.
  9. Kündigung/pauschaler Vergütungsanspruch
    Kündigt der Kunde den Vertrag nach § 648 BGB odertritt ermit Einverständnis der
    Voltaikkraft aus nicht von dieserzu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor
    Voltaikkraft mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist Voltaikkraft berechtigt,
    eine pauschale Vergütung i. H. v. 15 % der Nettoauftragssumme zu verlangen. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und Aufwendungen Voltaikkraft eine niedrigere Vergütung als die vorstehende 15%-ige
    Pauschale gerechtfertigt ist.
    Voltaikkraft ist abweichend zu vorstehendem Satz 1 berechtigt, anstelle der Pauscha-le
    die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen u. ä. nach Maßgabe des
    § 648 BGB zu verlangen.
  10. Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller
    Voltaikkraft ist nichtselbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter odersonstigen
    Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird
    (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch Voltaikkraft verbunden ist. Es wird in
    diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch Voltaikkraft
    abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.
  11. Sonstiges (Gerichtsstand/anwendbares Recht)
    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Iserlohn, bei Zuständigkeit des
    Landgerichts, das Landgericht Hagen.
    Ist der Kunde Verbraucher und hat der Kunde seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist München nicht ausschließlicher Gerichtsstand, ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
    Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen von VOLTAIKKRAFT Stand: September 2023